Geldauflagen
Begeht jemand eine Straftat, verletzt er das von allen Bürgern anerkannte Gesetz. Um diese Verletzung zu heilen, muss ein Ausgleich geschaffen werden. Durch die Zuweisung von Geldauflagen bzw. Bußgeldern tragen Richter und Staatsanwälte nachhaltig dazu bei unsere Arbeit, vor allem die Reittherapie mit den behinderten Menschen zu sichern.
Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein unser Verein erfüllt zuverlässig alle Voraussetzungen für den Erhalt von Geldauflagen bzw. Bußgeldern:
Gemeinnützigkeit
Ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck
Fristgerechte Auskunft über eingehende und ausstehende Zahlungen
Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
sofortige Bestätigung, sobald Zahlungen eingegangen sind
umgehende Benachrichtigung bei Zahlungsverzug
Kontoverbindung:
Verein zur Förderung spastisch gelähmter Kinder e.V
Sparkasse Passau
BLZ 740 500 00
Kontonummer 844
IBAN: DE59740500000000000844
BIC: BYLADEM1PAS