Geldauflagen

Begeht jemand eine Straftat, verletzt er das von allen Bürgern anerkannte Gesetz. Um diese Verletzung zu heilen, muss ein Ausgleich geschaffen werden. Durch die Zuweisung von Geldauflagen bzw. Bußgeldern tragen Richter und Staatsanwälte nachhaltig dazu bei unsere Arbeit, vor allem die Reittherapie mit den behinderten Menschen  zu sichern.

Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein unser Verein erfüllt zuverlässig alle Voraussetzungen für den Erhalt von Geldauflagen bzw. Bußgeldern:

 

Gemeinnützigkeit

Ausschließliche Verwendung der Gelder für den Satzungszweck

Fristgerechte Auskunft über eingehende und  ausstehende Zahlungen

Einhaltung der Datenschutzbestimmungen

sofortige Bestätigung, sobald Zahlungen eingegangen sind

umgehende Benachrichtigung bei Zahlungsverzug

 

 

Kontoverbindung:
Verein zur Förderung spastisch gelähmter Kinder e.V

Sparkasse Passau

BLZ 740 500 00

Kontonummer 844

IBAN:  DE59740500000000000844

BIC:    BYLADEM1PAS